Mitgliedschaft

Nach der Satzung des Vereins Schlichtungsstelle Energie können Verbände, Energieversorgungsunternehmen (§ 3 Nr. 18 EnWG), Messstellenbetreiber und Messdienstleister (§ 3 Nr. 26a EnWG) ordentliche Mitglieder des Vereins werden. Darüber hinaus ist eine fördernde Mitgliedschaft im Verein möglich.

Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist nicht an eine Mitgliedschaft gebunden: Auch Unternehmen, die nicht dem Schlichtungsstelle Energie e. V. angehören, sind gesetzlich verpflichtet am Schlichtungsverfahren teilzunehmen, wenn ein privater Verbraucher einen Antrag auf Schlichtung gestellt hat. Die Schlichtungsstelle arbeitet in jedem Fall, also unabhängig von einer Mitgliedschaft des Unternehmens im Verein, neutral und unvorein- genommen.

Vorteile der Mitgliedschaft

Schlichtung unterstützen!
Mit ihrer Mitgliedschaft fördern die Institutionen und Unternehmen die Tätigkeit der Schlichtungsstelle und bekennen sich zum Schlichtungsgedanken. Die Schlichtungsstelle als ein neutraler Vermittler wird in ihrer Funktion gestärkt.

Serviceorientiert handeln!
Energieversorger signalisieren mit ihrer Mitgliedschaft im Schlichtungsstelle Energie e. V., dass ihnen die Anliegen ihrer privaten Gas- und Stromkunden wichtig sind und dass sie an der Aufrechterhaltung einer guten Beziehung zu ihnen interessiert sind. Sie leisten damit einen Beitrag zur Zufriedenheit ihrer Kunden.

Mitgliedschaft nutzen!
Als ordentliche Mitglieder haben die Energieversorgungsunternehmen das Recht, ihre Mitgliedschaft im Verein offen zu kommunizieren und werblich zu nutzen.

Jetzt Mitglied werden

Der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft muss direkt an den
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
(Fax: 030 2757240-69)
gerichtet werden.

Der Mitgliedsbeitrag wird auf Grundlage der Beitragsordnung berechnet. Bei Energieversorgungsunternehmen richtet sich der Jahresbeitrag nach der Anzahl der Kunden. Im Falle der Betreiber von Energieversorgungsnetzen, Messstellenbetreibern und Messdienstleistern erfolgt die Berechnung des Jahresbeitrags anhand der Anzahl der am Energieversorgungsnetz angeschlossenen Kunden (Anschlussnutzer).

Wenn Sie vorab Fragen zur Mitgliedschaft haben oder eine Auskunft über die Höhe Ihres möglichen Mitgliedsbeitrages wünschen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Schlichtungsstelle gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Verein.