Ombudsperson

Die unabhängige Ombudsperson ist verantwortlich für die Schlichtung und begleitet das gesamte Schlichtungsverfahren. Sie betrachtet jeden Streitfall objektiv und unparteiisch, wägt alle Argumente der Beteiligten ab und garantiert so ein faires Schlichtungsverfahren.

Die Ombudsperson der Schlichtungsstelle Energie wird auf Vorschlag des Beirats bestellt und kann nur mit Zustimmung der Verbraucherverbände gewählt werden. Die Ombudsperson muss besondere persönliche Voraussetzungen mitbringen, die eine gerechte Beurteilung der Streitigkeiten gewährleisten:

Kompetenz:
Die Ombudsperson muss die Befähigung zum Richteramt besitzen. Daneben hat sie die für ihre Aufgabe erforderliche hohe Fachkompetenz und langjährige Erfahrung.

Neutralität und Unabhängigkeit:
Hinsichtlich ihrer Entscheidungen, ihrer Verfahrens- und Amtsführung ist die Ombudsperson im Rahmen der Verfahrensordnung unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Während der Amtsdauer übt die Ombudsperson keine Tätigkeiten aus, die die Amtsführung oder die Unparteilichkeit der Amtsausübung beeinträchtigen können.

Weitere Informationen: