Auch wenn der Versorgungsvertrag vieles regelt, kann es manchmal Anlass zu einer Beschwerde geben.
Eine der häufigsten Gründe für Beschwerden bei Gas- oder Stromanbietern ist dabei eine aus Sicht des Verbrauchers fehlerhafte Abrechnung, z. B. wenn Gutschriften oder Boni nicht oder nur teilweise berücksichtigt wurden. Verbraucher sollten deshalb ihre Gas- oder Stromrechnungen genau prüfen. Ist die Abrechnung aus ihrer Sicht nicht richtig, sollten Verbraucher sich umgehend an ihr Energieversorgungsunternehmen wenden und die Einwände gegen die Stromrechnung oder die Gasrechnung konkret begründen.
Geschehensabläufe sollten sachlich und objektiv dargestellt werden. Konkrete Gründe, warum z. B. die Höhe einer Nachforderung oder einzelne Rechnungspositionen angezweifelt werden, helfen dem Energieversorger die Einwände nachvollziehen zu können. In vielen Fällen unterbreitet der Energieversorger in seiner Antwort auf die Beschwerde einen Lösungsvorschlag. Dies können z. B. Gutschriften, die die Höhe der Gas- und Stromrechnung senken, oder ein Angebot zur Ratenzahlung sein. Verbraucher sollten diese ernsthaft prüfen. Sie können auch selbst Einigungsvorschläge unterbreiten. Ein beidseitiger höflicher und wertschätzender Umgang trägt oft zu einer einvernehmlichen Lösung bei.
Sollten Sie keine zufriedenstellende Lösung mit Ihrem Energieversorger gefunden haben, können Sie sich gerne an das Team der Schlichtungsstelle wenden und einen Schlichtungsantrag über das Online-Formular stellen. Alle weiteren Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie in den FAQ.