Welche Rechte haben Verbraucher?

Die Energieversorgung privater Verbraucher in Deutschland ist durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Seit dem 04. August 2011 können sich Verbraucher gemäß §§ 111a und b EnWG nach einer erfolglosen Beschwerde bei dem Energieversorgungsunternehmen an die Schlichtungsstelle Energie wenden, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb von vier Wochen abgeholfen oder innerhalb dieser Frist nicht auf die Beschwerde geantwortet hat.

Die Rechtsbeziehung zwischen Verbrauchern und Energieversorgern ergibt sich in erster Linie aus dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag. Hier sind insbesondere die Leistungen, die die Vertragspartner gegenseitig erbringen müssen, im Einzelnen festgehalten. Über die genauen Inhalte ihres Vertrags sollten sich Verbraucher deshalb im Klaren sein und den Vertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) vor dem Vertragsabschluss genau durchlesen.

Daneben sind unter anderem folgende Rechtsgrundlagen relevant:

Verordnungen, die den Zugang zur Energieversorgung mit Strom regeln:

Verordnungen, die den Zugang zur Energieversorgung mit Gas regeln:

Weiterhin gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).