Schlichtungsantrag

Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt bei Streitigkeiten zwischen privaten Verbrauchern und Energieversorgern. Sie arbeitet neutral, unabhängig, unbürokratisch und für private Verbraucher kostenfrei. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle gelingt durch Mitwirken der Schlichtungsstelle eine einvernehmliche Verständigung zwischen Verbrauchern und Energieversorgern.

Schlichtungsantrag ausfüllen

Zum Ausfüllen des Schlichtungsantrags beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Die Schlichtungsstelle Energie ist nur für die Beschwerden von privaten Verbrauchern zuständig, d.h. Verbrauchern, die Strom und/oder Erdgas weder zu gewerblichen noch zu selbständigen beruflichen Zwecken beziehen. Anträge von Selbständigen oder Gewerbetreibenden können nicht zur Schlichtung angenommen werden.
  • Voraussetzung für die Schlichtung ist, dass Verbraucher sich zuvor erfolglos bei ihrem Energieversorgungsunternehmen beschwert haben. Mehr zu den Voraussetzungen finden Sie in den FAQ
  • Sie werden im weiteren Verlauf die Möglichkeit haben, Dokumente hochzuladen. Halten Sie bitte die Ihnen vorliegenden Schriftstücke, die Ihr aktuelles Anliegen betreffen, bereit. Ihr Antrag kann nur zügig bearbeitet werden, wenn der Schlichtungsstelle Energie alle notwendigen Dokumente vorliegen.
  • Sollten Sie dennoch Dokumente nachreichen müssen, versehen Sie diese bitte immer mit dem Ihnen nach der Antragstellung zugewiesenen Aktenzeichen. Nur auf diese Weise können Ihre Dokumente zugeordnet werden.
  • Bitte füllen Sie das Formular nur einmal aus und wenden sich bei Nachfragen zu einem bereits gestellten Antrag direkt an die Schlichtungsstelle Energie unter:
    info@schlichtungsstelle-energie.de
    Bitte geben Sie dabei stets Ihr Aktenzeichen an.
  • Zur Bearbeitung Ihres Online-Antrages ist es notwendig neben Ihren persönlichen Angaben auch eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben.
  • Alle Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und sind somit für unbefugte Dritte nicht einsehbar.

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