Gesetzliche Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie ist die außergerichtliche und einvernehmliche Lösung von individuellen Streitfällen zwischen Verbrauchern im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch und Energieversorgungsunternehmen nach § 18 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie Messstellenbetreibern nach § 3 Nr. 73 EnWG und Messdienstleistern.
Für die Klärung von Fragen und Streitigkeiten zu Photovoltaik-Anlagen und und insbesondere den Einspeisevergütungen ist gemäß § 81 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) jedoch die Clearingstelle EEG|KWKG zuständig. Bitte wenden Sie sich an:
Clearingstelle EEG|KWKG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Kontaktformular: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/anfrageformular
Dort gibt es allerdings keine Teilnahmepflicht der Unternehmen. Alternativ könnten Sie sich an die Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden.
Bitte achten Sie nach dem Absenden des Schlichtungsantrages darauf, dass auf der Website ein Hinweis auf die erfolgreiche Datenübermittlung erscheint. Bleibt dieser Hinweis aus, ist die Übermittlung fehlgeschlagen und der Antrag muss erneut gestellt werden. Dies kann insbesondere vorkommen, wenn die übermittelten Anlagen zu groß sind. Reichen Sie Ihre Unterlagen daher nach Möglichkeit im PDF-Format ein. Es ist jederzeit möglich, sämtliche Unterlagen nach Antragstellung und Erhalt des Aktenzeichens auch per E-Mail nachzureichen.