Schlichtungsantrag

Gesetzliche Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie ist die außergerichtliche und einvernehmliche Lösung von individuellen Streitfällen zwischen Verbrauchern im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch und Energieversorgungsunternehmen nach § 18 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie Messstellenbetreibern nach § 3 Nr. 73 EnWG und Messdienstleistern.

Für die Klärung von Fragen und Streitigkeiten zu Photovoltaik-Anlagen und und insbesondere den Einspeisevergütungen ist gemäß § 81 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) jedoch die Clearingstelle EEG|KWKG zuständig. Bitte wenden Sie sich an:

Clearingstelle EEG|KWKG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Kontaktformular: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/anfrageformular

Dort gibt es allerdings keine Teilnahmepflicht der Unternehmen. Alternativ könnten Sie sich an die Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden.

 

Bitte achten Sie nach dem Absenden des Schlichtungsantrages darauf, dass auf der Website ein Hinweis auf die erfolgreiche Datenübermittlung erscheint. Bleibt dieser Hinweis aus, ist die Übermittlung fehlgeschlagen und der Antrag muss erneut gestellt werden. Dies kann insbesondere vorkommen, wenn die übermittelten Anlagen zu groß sind. Reichen Sie Ihre Unterlagen daher nach Möglichkeit im PDF-Format ein. Es ist jederzeit möglich, sämtliche Unterlagen nach Antragstellung und Erhalt des Aktenzeichens auch per E-Mail nachzureichen.

Schlichtungsantrag ausfüllen

Zum Ausfüllen des Schlichtungsantrags beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Die Schlichtungsstelle Energie ist nur für die Beschwerden von privaten Verbrauchern zuständig, d.h. Verbrauchern, die Strom und/oder Erdgas weder zu gewerblichen noch zu selbständigen beruflichen Zwecken beziehen. Anträge von Selbständigen oder Gewerbetreibenden können nicht zur Schlichtung angenommen werden.
  • Voraussetzung für die Schlichtung ist, dass Verbraucher sich zuvor erfolglos bei ihrem Energieversorgungsunternehmen beschwert haben. Mehr zu den Voraussetzungen finden Sie in den FAQ
  • Sie werden im weiteren Verlauf die Möglichkeit haben, Dokumente hochzuladen. Halten Sie bitte die Ihnen vorliegenden Schriftstücke, die Ihr aktuelles Anliegen betreffen, bereit. Ihr Antrag kann nur zügig bearbeitet werden, wenn der Schlichtungsstelle Energie alle notwendigen Dokumente vorliegen.
  • Sollten Sie dennoch Dokumente nachreichen müssen, versehen Sie diese bitte immer mit dem Ihnen nach der Antragstellung zugewiesenen Aktenzeichen. Nur auf diese Weise können Ihre Dokumente zugeordnet werden.
  • Bitte füllen Sie das Formular nur einmal aus und wenden sich bei Nachfragen zu einem bereits gestellten Antrag direkt an die Schlichtungsstelle Energie unter:
    info@schlichtungsstelle-energie.de
    Bitte geben Sie dabei stets Ihr Aktenzeichen an.
  • Zur Bearbeitung Ihres Online-Antrages ist es notwendig neben Ihren persönlichen Angaben auch eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben.
  • Alle Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und sind somit für unbefugte Dritte nicht einsehbar.

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